Die erste Kontaktaufnahme findet immer telefonisch oder per email statt. Sie werden meist meine Mailbox erreichen, auf der Sie gerne eine Nachricht hinterlassen können. Ich werde mich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte teilen Sie mir folgende Informationen mit:
Bitte sehen aus Datenschutzgründen von der Übermittlung von personenbezogenen Daten ab, insbesondere von der Übermittlung von Befundberichten oder der Nennung von Patientennamen. Kopien von ärztlichen und andere Berichten können Sie mir gerne persönlich übergeben oder auf dem Postweg zukommen lassen.
Im April 2017 wurde mit der neuen Psychotherapierichtlinie die "Psychotherapeutische Sprechstunde" eingeführt. Seit dem 01.04.2018 ist sie noch vor den "probatorischen Sitzungen" Pflicht. In den bis zu fünf Terminen, wovon zwei für Sie als Eltern genutzt werden können, stehen zunächst das gegenseitige Kennenlernen und die ausführliche Besprechung Ihres Anliegens im Mittelpunkt. Wir klären gemeinsam, ob bei Ihrem Kind ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt, ob es eine Psychotherapie benötigt oder ihm mit einem anderen Unterstützung- bzw. Beratungsangebot geholfen werden kann. Die Inhalte und Ergebnisse werden in einem Formular (PTV 11) dokumentiert, das Sie bei Bedarf dazu berechtigt eine kassenfinanzierte Psychotherapie mit Ihrem Kind zu beginnen. Da diese Sprechstunde vormittags stattfindet, stelle ich Ihnen bei Bedarf gerne eine Bescheinigung für die Schule aus.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
Innerhalb der weiteren bis zu sechs Sitzungen findet eine ausführliche Diagnostik statt. Gemeinsam entwickeln wir ein individuelles Entstehungsmodell der Problematik um diese besser zu verstehen. Therapieziele werden im nächsten Schritt ebenso miteinander abgestimmt und besprochen wie der gemeinsame Weg dorthin.
Nach den probatorischen Sitzungen beginnt die therapeutische Arbeit im engeren Sinn. Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem Vorstellungsgrund und ist individuell unterschiedlich. Eine Kurzzeittherapie umfasst max. 24 Einzeltherapiestunden, eine Langzeittherapie max. 60 Sitzungen bei einem je nach Alter des Kindes unterschiedlich hohen Anteil an Stunden mit den Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen. Bei der Arbeit mit Säuglingen und sehr jungen Kindern findet die Therapie immer gemeinsam mit den Eltern satt, wobei hier häufig auch schon wenige Therapiestunden zu einer deutlichen Besserung führen.